Wer wir sind

Wir sind eine Gruppe theater- und schaupielbegeisteter Laien, die sich der Kleinbühnenkunst verschrieben haben.


Was uns antreibt 

Theater und (Laien-) Schauspiel sind unsere Leidenschaft. Wir spielen unsere Stücke und Performances mit Begeisterung und Liebe zur Kunst. Sketch, Satire, Krimidinner oder Bühnenperformance - wir sind vielseitig und mit  Hingabe dabei.

Unsere Auftritte

Was wir performen 

Krimidinner, Satire, Sketche, Licht-, Ton- und Bewegungsperformance auf der Bühne - wir sind vielseitig interessiert und studieren immer wieder neue Shows ein. 
Wir schreiben unsere Drehbücher selbst und entwickeln immer wieder neue Darbietungen.

Wo man uns sehen kann 

Unsere Auftritte finden sich in Hallen, Gastrobetrieben, auf Firmen- und Betriebsfeiern, in Seniorenheimen und auf Weihnachtsfeiern - wir zeigen unsere Kunst überall, aus Freude an der Bühnenkunst. 

Unser Anliegen 

Kunst unter die Menschen bringen, Freude an der Schauspielerei und Spaß daran, in Rollen zu schlüpfen, ist das was uns antreibt. 

Der Verein

Es handelt sich um einen Non-Profit-Verein, der sich der Freude an der Kunst verschrieben hat.

Vereinsvorstände:
1. Vorstand: Susanne Lutz
2. Vorstand: Beate Koser

Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit:
S. Lutz
Kostüme und Maske: B. Koser 
Bühnenbild: S. Merz
Technik: T. Stegemann 
Dialoge und Regie: Jo Bischof 

Termine

Nächste Vereinssitzung : 30.09.2026, 19.30 Uhr, Ort wird noch bekannt gegeben.
Die Sitzung ist nicht öffentlich 



Aktuelles Projekt

Derzeit arbeiten wir an einer Performance in Anlehnung an die „Rocky Horror Picture Show“ in eigener Interpretation und Regie.

Kulturfreunde Neckar-Zaber

Mit Spaß, Leidenschaft und Herzblut an der Kunst


Vereinssatzung „Kulturfreunde Neckar-Zaber


§1 Name und Sitz des Vereins
1. Der Verein führt den Namen „Kulturfreunde Neckar-Zaber“
2. Der Verein ist ein „nicht eingetragener Verein“

3. Der Verein hat seinen Sitz unter folgender Adresse:
Karlstraße 23
74348 Lauffen


§2 Zweck des Vereins
1. Kulturpflege, KunstpflegeSchauspielerei für Laien
2. Spaß an der Kultur, am Schauspiel und an Kleinbühnenkunst


§3 Der Verein erfüllt seine Aufgaben durch:
1. Regelmäßige Probenarbeit
2. Mindestens ein jährliches Probenwochenende 
3. Wechselnde Auftritte über das Jahr verteilt

§4 Eintragung in ein Vereinsregister
1. Der Verein ist nicht im Vereinsregister eingetragen
2. Der Verein hat keine wirtschaftlichen Interessen und nicht den Zweck, Gewinne zu erzielen. Mögliche aus den Veranstaltungen erwirtschafteten Umsätze kommen dem Verein zugute und werden für Equipment eingesetzt 

§5 Eintritt der Mitglieder
1. Der Bedarf wird durch den Vorstand bestimmt
2. Für eine dauerhafte Mitgliedschaft muss sich der Interessent/Interessentin mündlich oder schriftlich an den Vorstand wenden
3. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben
4. Die Mitgliedschaft ist wirksam nach Zustimmung des Vorstands

§6 Austritt der Mitglieder
1. Der Austritt aus dem Verein kann schriftlich oder mündlich dem Vorstand angezeigt werden.
2. Die formale Mitgliedschaft endet bei Austritt zum Ende des jeweiligen Halbjahres (30.06. oder 31.12.)

§7 Mitgliedsbeiträge
1. Es wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben. 

§8 Organe des Vereins
1. Vorstand
2. Mitglieder

§9 Der Vorstand
Der Vorstand des Vereins besteht aus
1. Dem Gründungsmitglied
2. Den gewählten Vorstandsmitgliedern

§10 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung erfolgt einmal im Jahr und wird min. 4 Wochen vorher angekündigt, sie wird in der Regel mit dem Probenwochenende abgehalten.

§11 Beschlussfähigkeit des Vereins
1. Vorstand entscheidet über die alltäglichen Dinge des Vereins

§12 Beschlussfassung
1. Es wird per Handzeichen abgestimmt
2. Eines der Vorstandsmitglieder wird vorab zum Protokollführer ernannt
3. Änderungen des Zwecks des Vereins obliegt ausschließlich dem Gründungsmitglied

§13 Beurkundung der Versammlungsbeschlüsse
Über die in den Versammlungen gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift anzulegen und zu archivieren

§14 Auflösung des Vereins
1. Der Verein Kulturfreunde Neckar-Zaber kann ausschließlich durch den Vorstand aufgelöst werden.

§15 Haftung des Vereins
1. Die Haftung in jeglichen Fragen wird auf das Gründungsmitglied beschränkt. Eine Haftung des weiteren Vorstandes und der Mitglieder besteht nicht.
2. Die Haftung ist auf das Vereinsvermögen beschränkt.